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Der Amtsanwaltstag 2010 fand in Koblenz, der "heimlichen Justizhauptstadt des Landes Rheinland-Pfalz" statt. So wurden die über 100 anwesenden Teilnehmer der Festveranstaltung durch den Oberbürgermeister der Stadt Koblenz, Herrn Prof. Dr. Hofmann-Göttig, begrüßt, der die Auswahl der Stadt für die Ausrichtung des Amtsanwaltstages insofern passend hervorhob.

Eröffnet wurde die Festveranstaltung durch den Vorsitzenden des Deutschen Amtsanwaltsverein e.V. Norbert Nitsche. In seiner Rede betrachtete er kritisch das auseinanderdriften der Besoldung im Amtsanwaltsdienst seit der Föderalismusreform. Es mache sich ein Nord-Süd bzw. West-Ost-Gefälle deutlich, so dass die Gefahr von "Abwanderungen" bestehe. Dass ein Rückgang in der Kriminalität verzeichnet werde, sei ein Trugschluss: Durch immer mehr Personaleinsparungen im Polizei- und Justizdienst und die damit einhergehende individuelle Belastungserhöhung, würden nur weniger Straftaten registriert und bearbeitet werden können.

Dabei sei gerade der Amtsanwaltsdienst eine feste Größe in der Justiz, da nahezu ein Fünftel der Strafverfolger ein gutes Drittel aller Strafverfahren bearbeite. Ein positiver Blick ging in Richtung der gestiegenen Ausbildungsqualität der Amtsanwaltsanwärter bei der Fachhochschule für Rechtspflege in Bad Münstereifel. Diese werde den neuen strafrechtlichen Herausforderungen gerecht, die in der späteren Praxis benötigt werden.

Die verlesenen Grußworte des parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium der Justiz, Dr. Max Stadler, ließen erkennen, dass auch dort die Bedeutung des Amtsanwaltsdienstes wahrgenommen werde, was auch durch die Rede von Frau Dr. Brigitte Mandt, Ministerialdirigentin der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz, hervorgehoben wurde. Ohne einen funktionierenden Amtsanwaltsdienst sein ein Überleben der Staatsanwaltschaften nicht möglich. Allein im Lande Rheinland-Pfalz würden die Amtsanwälte 43% aller Strafverfahren bearbeiten, obgleich dort die höchste Arbeitsbelastung bestehe.

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Der stellvertretende Bundesvorsitzende des dbb, Heinz Ossenkamp, machte den Anwesenden deutlich, dass im Beamtenbereich bereits 14 Mrd. Euro an Besoldung eingespart worden seien. Weitere Sparmaßnahmen, wie sie aktuell im Bundestag beschossen wurden, seien nicht mehr hinnehmbar. Insbesondere finden sich schon jetzt nicht mehr genügend geeignete Bewerber für den öffentlichen Dienst. Ein Qualitätsverlust sei die Folge. Der dbb wünsche sich mehr Perspektiven statt Demotivation der Kolleginnen und Kollegen.
Einer Umfrage zufolge wünschen sich die Bürger in Deutschland, dass der Staat entschlossener gegen Rechtsbruch vorgehen solle. Diesem Wunsch könne jedoch nur nachgekommen werden, wenn der Stellenwert der Justiz und Polizei aufgewertet und mehr Personal zur Verfügung gestellt werde.

Der Festvortrag wurde durch Herrn Richter am Landgericht Dr. Jürgen Adam, wiss. Mitarbeiter am 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts, zum Thema "Das Recht auf informelle Selbstbestimmung als Grenze der Beweiserhebung und -verwertung" gehalten. Das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung bezeichnet im deutschen Recht das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Es handelt sich dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um ein Grundrecht, das im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt wird. 

An der Festveranstaltung nahmen auch befreundete Kollegen aus Österreich teil. Diese üben dort als Bezirksanwälte einen vergleichbaren Beruf aus, der in den vergangen Jahren an Bedeutung gewonnen hat.

Die an die Festveranstaltung anschließende Mitgliederversammlung brachte einen neuen Bundesvorstand hervor. Die Kollegin Monika Wenzel stellte ihr Amt als Schatzmeisterin zur Verfügung und wurde mit stehendem Applaus von den Mitgliedern verabschiedet. Neu in das Amt der Schatzmeiserin gewählt wurde die Kollegin Juliane Jüngling aus Kiel. Die Kollegen Norbert Nitsche (Vorsitz), Burkard Will (stv. Vorsitz) und die Kollegin Birte Bernhardt (Schriftführerin) wurden ohne Gegenstimmen für die nächsten vier Jahre wiedergewählt.

In der Mitgliederversammlung wurde die Satzung geändert und eine Beitragsordnung verabschiedet. Ferner kam es zu einer Entschließung hinsichtlich der Ergänzung des § 81a StPO.

Eine besondere Ehrung erhielt der Kollege Oberamtsanwalt Heribert Blum. Er wird in den Ruhestand gehen ud damit eine große Lücke in der Ausbildung der Amtsanwälte hinterlassen. 

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