Berufsbild

Der AMTSANWALT nimmt die Aufgaben des Staatsanwalts wahr und tritt in Strafsachen beim Amtsgericht auf. Er ist Beamter in einer Sonderlaufbahn des gehobenen Justizdienstes.

Zum Amtsanwalt werden grundsätzlich Rechtspfleger ernannt, die

  • zuvor an der Fachhochschule die Ausbildung und Prüfung zum Diplom-Rechtspfleger (FH) bestanden haben,
  • sich anschließend einige Jahre im Rechtspflegerdienst bewährt
    haben und
  • schließlich eine 15 Monate dauernde Zusatzausbildung mit besonderer (zweiter) Prüfung erfolgreich absolviert haben. Der theoretische Teil dieser Zusatzausbildung findet zentral an der „Fachhochschule für Rechtspflege NRW“ (Bad Münstereifel) statt.

Amtsanwälte (Besoldungsgruppe A 12) können zum Oberamtsanwalt (A 13) und (nur in Berlin) zum Ersten Oberamtsanwalt (A 14) befördert werden.

Die konkrete Zuständigkeit des Amtsanwalts ergibt sich aus § 142 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz sowie aus der  - je nach Bundesland im Detail unterschiedlichen - Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaften (OrgStA).

Der Amtsanwalt wird vorwiegend bei Delikten aus dem Bereich der kleinen und mittleren Kriminalität tätig, z.B. Diebstahl, Betrug, Beleidigung, Körperverletzung oder Verkehrsstraftaten (Führerscheinsachen).
Dabei leitet der Amtsanwalt die Ermittlungen, verfügt die Einstellung des Verfahrens oder erhebt die öffentliche Anklage bzw. beantragt den Erlass eines schriftlichen Strafbefehls und vertritt dann die Staatsanwaltschaft auch in der Hauptverhandlung vor Gericht.
Während die Zuständigkeit des Amtsanwalts in den meisten Bundesländern auf die Verfahren des Strafrichters beim Amtsgericht begrenzt ist, kann er in Baden-Württemberg und neuerdings auch in Hamburg (nach einer sog. "Überhörung" durch den Behördenleiter) auch beim Schöffengericht auftreten.
In diesen Fällen kann der Amtsanwalt auch mit Verbrechen wie Brandstiftung, Meineid und Sexualdelikten befasst werden.

Die Bundesländer Bayern und Sachsen setzen keine Amtsanwälte ein. 

Nähere Informationen können Sie dem Internetangebot der Fachhochschule für Rechtspflege in NRW entnehmen.

Bild einer Amtsanwaeltin die etwas notiert